Alkoholverbot: Städte- und Gemeindebund unterstützt Bätzing

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Die Verfügbarkeit von Alkohol für Kinder und Jugendliche muss durch Anwendung der bestehenden Gesetze reduziert werden. Bestehende Altersgrenzen müssen eingehalten werden“ so Bundesdrogenbeauftragte Bätzing und  Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindbundes (DStGB) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.

foto:chisceo/flickr

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In Berlin stellten die beiden ein gemeinsames Papier vor, daß unter anderem „„best practices“ im Bereich der kommunalen Suchtprävention“ beschreibt und Städte und Gemeinden zu individuellen Maßnahmen anregen soll. Ausdrücklich wird in dem Papier die baden-württembergische Gesetzes-Initiative zum nächtlichen Alkoholverbot unterstützt und gefordert, weitere Bundesländer sollten diesem Beispiel folgen. Ebenso wird in dem Papier die Diskussion über jugendliche Testkäufer wieder aufgenommen und darauf hingewiesen, daß Testkäufe auch ohne Gefährdung der jugendlichen Alkohol-Testkäufer durchführbar sei.

In dem über 30 Seiten langen Papier werden zahlreiche Beispiele genannt und mit Urteilen und Gesetzestexten belegt, wie Kommunen auf der Grundlage bestehender Gesetze und Verordnungen bereits jetzt Alkoholverbote durchsetzen können. Aus dem Inhalt:

  • Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
  • Beispiel einer Allgemeinverfügung: Konstanz
  • Beispiel München MVG: Alkoholverbot im ÖPNV
  • Konsequente Durchsetzung geltendenRechts – Testkäufe
  • Testkäufe in Hildesheim (Niedersachsen)
  • Testkäufe in Langenau (Baden-Württemberg)
  • Beispiel für gezieltes Einwirken auf Beteiligte: Aktion KafKA – Kein Alkohol für Kinder (Neukölln)
  • Kommunale Werbebeschränkungen für Alkohol in Friedrichshain-Kreuzberg

Außerdem stellt das Papier erfolgreiche Präventionsmaßnahmen unter anderem aus Münster, Ingelheim, Landkreis Borken, Gemeinde Strullendorf, Kreisstadt Korbach, Haren (Ems), Dettenhausen, Freiberg am Neckar, Lohne, Bötzingen, Kreis Regensburg, Lörrach, Kiefersfelden, Steglitz-Zehlendorf und dem Herzogtum Lauenburg vor.

Es sieht so aus, als habe Bätzing mit dem DStGB jetzt einen neuen Verbündeten gefunden, der ihr helfen soll, ihre Vorhaben quasi durch die Hintertür zu verwirklichen. Zur Erinnerung: Bätzings bundesweites Programm war im Frühjahr aufgrund der heraufziehenden Wahlen im Herbst weitgehend gescheitert.

Langsam wird klar, was uns nach den Wahlen bevorsteht: die Detailplanung scheint bereits jetzt im Gange zu sein. Egal wie die nächste Regierung aussehen wird, sie wird die EU-Vorgaben zur Reduzierung des Alkoholkonsums umsetzen müssen. Bereits die derzeitige Regierung war aus Brüssel wegen mangelnder Aktivität angemahnt worden. Das vorliegende Papier ergänzt den Maßnahmenkatalog um die kommunale Ebene.

Im Frühjahr ging ein Aufatmen durch die Reihen der Weinwirtschaft und der Spirituosen-Industrie, als sei die Alkohol-Diskussion jetzt erstmal zu Ende. Ohne Prophet zu sein, läßt sich feststellen: sie hat noch garnicht richtig begonnen. Die Weinwirtschaft sollte die Zeit bis zu den Wahlen nutzen, um sich für die nächste Auseinandersetzung zu rüsten!

Das DStGB / Bätzing Papier können Sie hier als PDF herunterladen!