Beiträge zum Thema “Verbraucherschutz”
Geschrieben von Michael W. Pleitgen in Fachhandel, LEH, Tags: Alkohol, Alkoholprävention, Fachhandel, Internet, online, Verbraucherschutz, Versandhandel, Wein, Wein-Plus, 1,188 mal gelesen
Bei der Durchsicht einer Reihe von Wein-Online-Shops in der vergangenen Woche fiel auf, daß viele nicht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) entsprechen. Laut JuSchG § 9 dürfen “Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche , andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.” Im Klartext bedeutet das für die Versender von Weinen und Spirituosen: Alkoholika (und Weine) dürfen nicht in die Hände von unter 18 Jährigen geliefert werden.
 Online-Lieferung foto:Kai Hendry/flickr
Das Thema ist nicht ganz einfach, denn bis heute bewegen wir uns in einem nicht ganz eindeutig geregelten Raum. Was den meisten nicht bewußt ist: die Bußgelder bewegen sich mittlerweile im fünfstelligen Bereich! Andererseits gibt es im Netz Hinweise an Minderjährige, wie man über den Versand an Alkohol kommt. Auf den ersten Blick harmlos, aber doch mit einiger Brisanz ausgestattet ist das Beispiel “Weingeist – Ethanol – Alkohol: günstig im Internet kaufen?” Hier geht es zunächst einmal um Lesen Sie weiter »
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Geschrieben von Michael W. Pleitgen in Gastronomie, Tags: Berlin, DEHOGA, Ekel, Gastronom, Internet, Lompscher, online, Pankow, Schönhauser, Verbraucherschutz, 652 mal gelesen
In Berlin-Pankow werden Ekel-Gastronomen zukünftig vom Bezirksamt im Internet bloßgestellt. Die Öffentlichkeit begrüßt diese Initiative. Die Wirte sind dagegen, weil es ihr Geschäft ruinieren könnte und sie sich willkürlich angeprangert fühlen.
Wie ist Ihre Meinung:
Sollen Behörden "unsaubere" Gastronomen im Internet auflisten?
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bisher 57 Stimmen
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Geschrieben von Michael W. Pleitgen in Gastronomie, Tags: Berlin, DEHOGA, Ekel, Gastronom, Internet, Lompscher, online, Pankow, Schönhauser, Verbraucherschutz, 576 mal gelesen
Nachdem das Bezirksamt Pankow am Montag seine Negativ-Liste mit Ekel-Gastronomen herausgegeben hat, kocht die Volksseele. Die Leser-Kommentare zu den Online-Berichten aus Tagesspiegel, Morgenpost, Berliner Zeitung und BZ sprechen eine ziemlich eindeutige Sprache: Anschlag auf die Gesundheit, am besten sofort dichtmachen!
 Berlin Schönhauser Allee foto:angermann/flickr
Auch die Votings in der Morgenpost und der BZ sind eindeutig: 96 Prozent der Befragten finden den Internet-Pranger richtig und ebenso viele finden regelmäßig veröffentlichte Listen als hilfreich. Die Zeitungen sind voll von Ekel-Bildern und Filmen. Es scheint, als habe das Bezirksamt doch auch Beweisfotos für die Presse freigegeben. Rattenfallen im Waschbecken, Gammelhühner in der Küche und verrottetes Gemüse und Obst. bild.de hat gleich einige der betroffenen Wirte besucht und nach ihrer Meinung gefragt. Eine Wirtin über die Liste: „Eine Schweinerei. Man kann es dem Amt nicht recht machen, die finden immer was.“
Da nicht alle Betriebe ständig und zum gleichen Zeitpunkt überprüft werden können, sieht die DEHOGA den Gleichheitsgrundsatz missachtet und will klagen, falls ein DEHOGA Mitglied betroffen ist. Auf der am Montag veröffenlichten Liste findet sich kein DEHOGA Gastronom, wohl aber drei Betriebe des größten deutschen Back-Filialisten. Schaut man auf Volkes Meinung, haben die Wirte schon verloren. Auch DEHOGA Chef Lengfelder lenkt im Berliner Kurier ein: “Saubere Lokale müssen eine Selbstverständlichkeit sein.”
Die meisten der beanstandeten Betriebe finden sich im Raum Schönhauser Allee und Weissensee. Für jemandem, der mit offenen Augen durch die Stadt geht und eine einigermaßen feine Nase hat, sicher keine Überraschung.
Die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kann sich vorstellen, daß das Pilotprojekt auch auf andere Bezirke ausgedehnt wird, wenn es sich als positiv herausstellt. Nach dem, was heute an Online-Kommentaren zu lesen war, dürfte sie bei einem solchen Vorhaben auf breite Zustimmung in der Bevölkerung stossen.
Beachten Sie auch meine Umfrage zum Thema:
Sollen Behörden zukünftig “unsaubere” Gastronomen im Internet auflisten?
Der Hauptstadtblog hat sich heute ausführlich zum Thema geäußert.
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Das Bezirksamt Berlin Pankow wird als erstes die Ergebnisse der Gastätten-Kontrollen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsames im Internet veröffentlichen. Die Negativliste mit ca. 40 Betrieben soll ab Montag, 2. März 12h00 auf der Internetseite der Behörde zu finden sein. Nach Aussage des Amtes geht es um “Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.”
Der Pankower Verbraucherschutzstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) sagte dazu am Montagmorgen in Radioeins von RBB sinngemäß, es gefalle sicher niemanden, wenn im rückwärtigen Bereich seiner Lieblingsgaststätte üble hygienische Zustände herrschten. Davor wolle die Initiative den Bürger bewahren. Der Gastronom habe in der Regel 14 Tage Zeit. Wenn er danach die Zustände nicht abgestellt habe oder dazu nicht in der Lage sei, käme er auf die Liste. Zugleich würden natürlich die vorgeschriebenen behördlichen Maßnahmen eingeleitet.
 Pankow: Smiley-Button
Parallel zu der Aktion im Internet sollen auch positiv beurteilte Betriebe die Möglichkeit haben, dies nach aussen darzustellen. Im Rahmen des sogenannten Smiley-Projektes können sie einen “Alles sauber”-Button erwerben.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung habe das Bezirksamt vorgehabt, Bilder der Beanstandungen ins Internet zu stellen. Das habe man aber der Öffentlichkeit dann doch nicht zumuten wollen. Mehr und mehr entwickelt sich das Internet zum schnellen und effektiven Instrument für den Verbraucherschutz. Die DEHOGA hat nach Aussage von BILD.DE Widerstand angekündigt: „Da der Bezirk nicht alle Gaststätten regelmäßig kontrolliert, wird hier der Gleichheitsgrundsatz missachtet. Sollte das Bezirksamt einen DEHOGA-Betrieb öffentlich brandmarken, werden wir dagegen klagen!“
Beachten Sie auch meine Umfrage zum Thema:
Sollen Behörden zukünftig “unsaubere” Gastronomen im Internet auflisten?
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Im Wein-Skandal dürfen Ross und Reiter genannt werden
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Die Zeiten für Lebensmittel-Betrüger und Weinpanscher sind härter geworden: sie dürfen jetzt öffentlich bekannt gemacht werden. Damit bekommt Verbraucherschutz eine neue Qualität, die für manchen Inhaber, Manager oder manche betroffene Firma schwerer wiegen dürfte, als eine Verurteilung oder Geldstrafe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt bestätigt, daß das Landratsamt Heilbronn die Daten zweier im September 2008 rechtskräftig verurteilter Weinbetrüger ins Internet stellen darf. Einzig die Telefon- und Telefaxnummern dürfen nicht genannt werden.
 Rathaus Heilbronn foto:dierk schaefer/flickr
Das Gericht beruft sich in seinem Beschluss auf das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz. Die wegen der Falschdeklarierung von Tafelwein als Qualitätswein (insgesamt 105.000 Liter) Verurteilten, ein Winzer und ein Weinhändler aus dem Schwäbischen, wollten mit einem Eilantrag die Veröffentlichung ihrer Daten verhindern. Dazu stellte jetzt das Gericht in einer Pressemitteilung fest: “ Es “überwiege das schutzwürdige Interesse des Verbrauchers gegenüber den geltend gemachten Geschäftsinteressen der Antragsteller. Dem Verbraucher müsse nicht nur in zumutbarer Weise ermöglicht werden, festzustellen, ob er das Produkt noch konsumieren wolle, sondern die Bekanntgabe des Namens der betroffenen Betriebe solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen gewährleisten.”
Beim Nudelskandal in den 80er Jahren hatte die Namensnennung einiger Betriebe einen Riesen-Skandal verursacht. Aufgebrachte Verbraucher luden die Ware tonnenweise vor den Haustüren der Fabrikanten ab und bedrohten sie persönlich. Manch einer verbarrikadierte sich tagelang in seiner Villa oder ging im Ausland in Deckung. Der Nudelfabrikant Birkel mußte in der Folge seinen Betrieb verkaufen, um nicht in Konkurs zu geraten. Die Namensnennung geriet zu einem Politikum und der Gesetzgeber tat sich mit dem Thema in der Folge schwer.
Ex-Verbraucherministerin Renate Künast sagte 2008 in einem STERN Interview, der Fall Birkel und das Flüssig-Ei seien der zentrale Bremsklotz für die weitere Entwicklung des Verbraucherschutzes in der Bundesrepublik gewesen. Der Name Birkel sei seither in den Landkreisen, den Bundesländern und bis ins Ministerium die Garantie dafür, dass in den Köpfen von Beamten die rote Warnleuchte angehe: Vorsicht Gefahr!
In einem Vergleich einigte sich Birkel später mit dem Land Baden-Württemberg auf eine Wiedergutmachung in zweistelliger Millionen-Höhe und der zuständige Regierungspräsident mußte seinen Hut nehmen. Zwanzig Jahre später ist nicht mehr ganz klar, ob Birkel wirklich so unschuldig war. Heute dürfte sein Name schon bei begründetem Verdacht ganz legal im Internet auftauchen.
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