Viele Blogs und Wein-Seiten abmahngefährdet

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Viele Blogs und Wein-Seiten sind hochgradig abmahngefährdet. Bei der Durchsicht aktueller Seiten zur Vorbereitung unserer Umfrage zum Status der Online-Wein-Szene im Herbst 2009 fielen sehr viele Blogs durch eine fehlende Kontaktmöglichkeit oder ein nicht-exsistentes Impressum auf.

Das hat zum einen eine juristische Seite: die Telemediengesetzgebung stellt auch bei rein privaten Anbietern, die kein kommerzielles Interesse verfolgen Mindestanforderungen, was eine Kennzeichnung angeht. So sieht  § 55 Abs. 1 RStV vor,

„dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, nur nachfolgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben:

  • Namen und Anschrift sowie
  • bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“

Ein Indiz, daß ein Blog zumindest unter diese Regelung fällt, ist zum Beispiel eine öffentliche Kommentarfunktion. Umso mehr erstaunt, daß viele Blogs nicht einmal diesen Minimalanforderungen genügen.

Sebastian Einbock aus Hannover bietet eine informative und aktuelle Seite zum Thema Impressum und Recht. Sehr viel umfangreichere Pflichten haben Personen zu erfüllen, die auf ihren Seiten Werbung veröffentlichen oder Dienstleistungen und Waren anbieten. Wein-Plus bietet hier im Rahmen seines Profi-Abos einen günstigen Check und vermittelt Rechtsberatung.

Sorglosigkeit nach dem Motto: „ist ja nur eine Bagatelle, da bin ich mit 10 Euro gerne dabei“  können teuer werden! Das OLG Hamm hat erst in diesem Frühjahr mit Urteil vom 02.04.2009 (Az. 4 U 213/08) einen Bagatellverstoß bei fehlenden Pflichtangaben im Web-Impressum abgelehnt: das bedeutet freie Fahrt für Abmahner!

Neben dieser eher formalen Seite, ist aber noch etwas anderes zu bedenken: Chris Brogan widmet in seinem neuen Buch Trust Agents“ mehrere Seiten dem Thema Anonymität in der Online Diskussion. „poptart“ und „karlgirl“ haben Vielen geholfen, sich freier zu äußern. Damit war es möglich, Themen zu diskutieren, die sonst nicht öffentlich geworden wären. Nach Brogan hat sich eine neue Kultur der Transparenz entwickelt (die Diskusionsteilnehmer übrigens auch schützt). Den großen Vorteil von Blogs, Twitter  und Facebook sieht er darin, daß wir den Diskussionen jetzt Namen und Gesichter hinzufügen können. Das erhöht das Vertrauen und macht auch gerade Kritik noch seriöser.

In diesem Licht betrachtet: wie relevant sind dann eigentlich Wein-Kritiken von Osterhasi oder Nikolausi?

4 Kommentare

  1. In diesem Licht betrachtet, wie wichtig ist eigentlich ein Impressum bei Twitter ?
    Ist das
    http://twitter.com/weinakademie
    noch okay, oder darf der Abmahnanwalt da schon sein Schreiben verschicken ?
    Eine wichtige und leider unbeantwortete Frage…

    • @ michael rosenthal
      Danke für die gute Frage! Ich werde mich mal schlau machen. Problem bei Twitter, facebook et al: der Platz für ein „richtiges“ Impressum dürfte nicht vorhanden sein.

      Weder im Twitter-Profil noch bei einer Facebook-Page ist das vorgesehen.

  2. Eine Möglichkeit für ein Twitter-Impressum ist eine Twitter-Landingpage, die die entsprechenden Angaben enthält. Da es dafür – soweit ich weiss – noch keine Rechtsprechung gibt, ist das zwar nicht rechtssicher – aber mehr kann man ja im Moment nicht tun…

  3. Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, Wiesbaden schrieb in der Internet World Business 24/09 vom 23.11.2009 einen interessanten Artikel zu diesem Thema.

    So wäre zwar das „Zwei-Klick-Impressum“ wie es rechtlich verlangt wird (§5 Telemediengesetz), u.U. über ein deutliches Hintergrundbild zu erreichen, oder aber über eine Verlinkung in den Twitter Angaben ausreichend, allerdings müssen dazu erst noch Gerichtsurteile für eine „endgültige Klärung dieser Problematik“ herbeigeführt werden.

    Zumindest haben wir es derzeit mit einer rechtlichen Gratwanderung für all diejenigen zu tun, die „geschäftsmäßige Angebote“ via Twitter versenden.

    Dr. Rauschhofer: „Im Zweifel dürfte bei Tweets, die mit dem Unternehmen zu tun haben und zumindest das Image fördern sollen, von einer Geschäftlichkeit auszugehen sein.“

    FAZIT:
    Wieder einmal ist das Internet, ist die real existierende Zukunft der Kommunikation den deutschen Gerichten ein Schritt voraus und Justitia wird erst blinden Auges nachbessern müssen.
    Warten wir ab, wieviel unterschiedliche Urteile diesmal für Verwirrung und Abmahnungen beitragen werden. Unternehmerische Profi-Twitterer sollten jedenfalls ihre „Kriegskassen schon jetzt gut füllen.