Alkoholverbot: jetzt wird’s konkret!

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Nachdem die Landtagsfraktion der CDU Baden-Württemberg am Montag zu Beginn der „Aktionswoche Alkohol“  dem Gesetzentwurf über ein nächtliches Verbot von Alkoholverkauf zugestimmt hat, wird es jetzt konkret. Noch im Juli soll das Gesetz in den Landtag. Der Widerstand des Koalitionspartners FDP war nur von kurzer Dauer: man gab sich mit einer Verkürzung der Gaststätten-Sperrzeiten von 2 Stunden zufrieden. Die  Süddeutsche/Stuttgarter Zeitung berichteten darüber.

Die Kernpunkte: kein Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und anderen Verkaufsstellen in Baden-Württemberg zwischen 22 und 5 Uhr früh. Unter die anderen Verkaufstellen fallen Supermärkte genauso wie Fachgeschäfte und auch der Verkauf über die Straße in der Gastronomie. Ob es tatsächlich Ausnahmeregelungen unter anderem für örtliche Feste, Bauernhöfe und Hofläden, landwirtschaftliche Genossenschaften sowie für Verkehrsflughäfen geben wird, wie CDU-Fraktionschef Stefan Mappus im April angekündigt hatte, konnten diese Woche auf Nachfrage weder Verbände der Weinwirtschaft noch des Einzelhandels sagen.

Sollte es keine Ausnahmen geben, würde es für Winzer und Weinhändler bedeuten: kein Verkauf mehr bei Abendveranstaltungen und  Weinproben. Damit würde die Branche immens eingeschränkt. Abendveranstaltungen und Abendöffnungen sind in den letzten Jahren als Verkaufsinstrument immer wichtiger geworden. Eine Veranstaltung wie die „Lange Nacht der guten Weine“ im September könnte man dann gleich vergessen.

Das die Landesregierung entschlossen ist, die verabschiedeten Maßnahmen  durchzusetzen und zu überwachen, ist den Äußerungen von Innenminister Rech zu entnehmen. Rech sagte im Landtag am 23. April zum Thema Verkaufsverbot: „Die Einschränkung dieser Verfügbarkeit bewirkt dann auch, dass weniger gesoffen wird. So einfach sind für mich die Dinge – ohne dass das Problemdamit schon im Kern gelöst wäre.“ In einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten vom Anfang Juni war er sehr von dem Einsatz jugendlicher Testkäufer sehr angetan: er denke dabei an engagierte junge Menschen, die man dazu nicht überreden müsse.

Das Gesetz soll 2010 in Kraft treten. Einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel die Stadt Heidelberg, denken aber bereits jetzt daran, die Maßnahmen vorzuziehen, soweit es in ihrer Zuständigkeit (Volksfeste, Gaststättenrecht, Veranstaltungen) liegt. Freiburg und Ravensburg haben bereits vergangenes Jahr eigene Maßnahmen mit entsprechender Inszenierung umgesetzt.

Es sieht fast so aus, als solle  Baden-Württemberg in Sachen Alkoholverbot den Vorreiter machen: was sich hier in einem Land mit starker Wein-Lobby unter einer CDU-FDP Koalition durchsetzen läßt, ist anderenorts noch einfacher umzusetzen. Und man kann davon ausgehen, daß die Anti-Alkohol-Kampagnen in Form von Verboten national unter einer bürgerlichen Regierung richtig Fahrt aufnehmen werden. Weil die Dinge wohl so einfach sind. Beispiel Baden-Württemberg.

Nachsatz 22.06.09

Öffentliche Feste und Straußwirtschaften fallen in den Bereich des Gaststätten-Rechtes. Somit wird es dort kein automatisches 22 Uhr Limit geben. Bleibt noch die Frage der Abendveranstaltungen im Handel?

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