Weinfachhandel: Abendverkauf nur noch mit Ausnahme-Genehmigung

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AUS für den langen Donnerstag, die gemütliche Weinprobe oder den Degu-Abend im Weinfachhandel! Nach einer vorläufigen Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg darf nach den Bestimmungen über den Alkoholverkauf nach 22 Uhr auch im Fachhandel nichts mehr verkauft werden.

Ab 22 Uhr ist auch für Weinläden Schluss  foto:/flickr

Um 22 Uhr ist auch für Weinläden Schluss foto:thetruthaboutmortgage/flickr

Eventuell wird es in den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz eine Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen bei Weinproben, Seminaren oder punktuellen Abendöffnungen geben. Ob diese generell gelten sollen oder von Fall zu Fall beantragt werden müssen, scheint noch nicht klar. Die Weinwirtschaft hat schon immer den Genuß- und Kulturaspekt von Wein in den Vordergrund gestellt. Sie setzt sich europaweit für den moderaten Umgang mit Alkohol ein.  Ausgerechnet die „Musterschüler“ dürfen jetzt nur noch mit Ausnahmegenehmigung Genießerabende veranstalten und müssen den „Last-order-Gong“ einführen. Dessen verheerende Wirkung kennt man aus früheren Zeiten aus Großbritannien!

Eigentlich sollte das Gesetz, das im Juli vom Stuttgarter Landtag verabschiedet wird, vor allem für Jugendliche den Kauf von Alkohol an Tankstellen und Kiosken nach 22 Uhr unterbinden. In der Praxis stellt sich jetzt heraus, daß das Gesetz unsere Handelslandschaft verändern wird. Was passiert in Supermärkten mit 24 Stunden-Öffnung bzw. mit Spätverkaufszeiten bis 24 Uhr: „Nach 21 Uhr läuft schwerpunktmäßig Bier und Spirituose, da kommt man mit dem Verräumen nicht mehr nach“, sagte der Weinakademie ein Insider. „Wird der Alkoholverkauf gesetzlich unterbunden, lohnt sich die längere Öffnung nicht mehr. Wir fallen faktisch auf das Niveau vor der Liberalisierung der Öffnungszeiten zurück.“

Und noch eins: Macht das Beispiel aus Ba-Wü Schule, dürfte das Aus für die kleinen Lebensmittelläden mit Spätöffnung gekommen sein, bei denen sich zum Beispiel der Kölner abends noch ein Fläschchen Kölsch holt. Ist der Spätverkauf für für Supermärkte eher verzichtbar, für die kleinen Läden ist er überlebenswichtig.

Weitere Infos zum Thema in unserem Artikel vom 19. Juni 2009

4 Kommentare

  1. Ich denke, daß dies tatsächlich zu gravierenden negativen Einschränkungen im LEH führen wird. Ich bin auch für einen moderaten Umgang mit Alkohol. Hier würde es schon helfen, wenn sich Kassierer/innen öfter einmal den Ausweis zeigen lassen würden. Ein Weinhändler mit Schankmöglichkeit achtet schon in eigenem Interesse darauf, daß moderat genossen wird…

  2. Pingback: meine links vom 1. Juli 2009

  3. Es lebe die Prohibition und die war bekanntlich mega-erfolgreich !

    Warum brauchen wir im deutschen Paragraphen-Dschungel immer noch ein Gesetz fürs Gesetz, für die Umsetzung eines Gesetzes ?

    Prävention ist leider für manchen Politiker gleichbedeutend mit Verboten.
    All das schadet den jeweiligen Wirtschaftszweigen und gefährdet Arbeitsplätze und Existenzen.

    Hier wird der Populismus in Wahlkampfzeiten (gegen Koma-Saufen, Flat-Rate-Partys etc.) pervertiert, ohne daß an den Ursachen gerüttelt wird.
    Die Wurzeln der Auswüchse bleiben tief verwachsen, nur die nicht welkenden Triebe werden geschnitten.

  4. Pingback: WHO berät über schärfere Maßnahmen gegen Alkohol