Bei der Durchsicht einer Reihe von Wein-Online-Shops in der vergangenen Woche fiel auf, daß viele nicht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) entsprechen. Laut JuSchG § 9 dürfen „Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche , andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“ Im Klartext bedeutet das für die Versender von Weinen und Spirituosen: Alkoholika (und Weine) dürfen nicht in die Hände von unter 18 Jährigen geliefert werden.
Das Thema ist nicht ganz einfach, denn bis heute bewegen wir uns in einem nicht ganz eindeutig geregelten Raum. Was den meisten nicht bewußt ist: die Bußgelder bewegen sich mittlerweile im fünfstelligen Bereich! Andererseits gibt es im Netz Hinweise an Minderjährige, wie man über den Versand an Alkohol kommt. Auf den ersten Blick harmlos, aber doch mit einiger Brisanz ausgestattet ist das Beispiel „Weingeist – Ethanol – Alkohol: günstig im Internet kaufen?“ Hier geht es zunächst einmal um Branntwein für den Homemade-Likör oder Rumtopf. Jugendliche, die hier weiter stöbern, kommen aber im Folgenden völlig problemlos an Hochprozentiges.
Die großen Anbieter wie Mövenpick, HAWESKO, Jacques, Rindchen oder Delinat weisen in den AGB ihrer Online-Shops darauf hin, daß sie an unter 18 Jährige nicht liefern. Vorbildlich: bei einigen muss bei der Bestellung das Geburtsdatum eingegeben werden. Bei vielen kleineren Wein-Shops fehlt jedoch selbst der vorgenannte Passus in den AGBs. Sie sind ein leichtes Opfer für Abmahner.
Aber reicht der Hinweis in den AGB? Utz Graafmann Betreiber von wein-plus gibt in Rahmen des Wein-plus-Profi-Abos Hinweise für Wein-Shop-Betreiber. Er meinte gegenüber der Weinakademie kürzlich: „Hinweise in den AGBs und Abfrage des Alters bei der Bestellung ist gut. Fraglich ist allerdings, ob das im Falle ausreicht. Das Problem ist die Auslieferung.“ Bei der Auslieferung liegt der Knackpunkt. Und hier bieten viele Transporteure, wie zum Beispiel UPS die Möglichkeit einer Überprüfung vor Ort an. Ist die angetroffene Person nicht dem Augenschein über 18 Jahren, wird über eine Ausweiskontrolle das Alter verifiziert. Dieser Service kostet. Damit ist man aber auf der sicheren Seite.
Sicher auf der ganzen Linie: mit „keine Abgabe an unter 18 Jährige“ und Kontrolle mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten, macht man es den Hardlinern schwerer! Deren Forderung an den Gesetzgeber ist einfach umzusetzen und zu kontrollieren: keine alkoholischen Getränke übers Internet!
2. Juni 2009 um 09:22
Kleinkarierte Anmerkung:
Es heißt „AGB“, weil es keinen Plural „AGBs“ gibt, da „AGB“ schon die Abkürzung der Pluralform ist.
2. Juni 2009 um 09:26
@Uwe
Danke für den Hinweis!
2. Juni 2009 um 17:16
Ich denke mir, dass die Weinshops bei der Beschaffung von alkoholischen Getränken von Jugendlichen eher zu vernachlässigen sind. Ich habe bei solchen zwar auch schon bestellt und bin sehr selten nach dem Alter gefragt worden. Überprüft hat das die jemand. Liegt evtl. an den jeweiligen Shops.
Das eigentliche Problem ist doch eher bei Auktionshäusern wie ebay angesiedelt. Die Preise für die günstigen Markenspirituosen sind dort kaum günstiger als im Supermarkt um die Ecke (wenn man Versandkosten einrechnet). Das wird wohl seinen Grund haben. Eine Alterskontrolle ist auch sehr unwahrscheinlich.